B ) Ergänzender Teil für die Anhänger-Vermietung
I. Vertragsbedingungen:
Mit Abschluss dieses Vermietungsvertrages zwischen dem Mieter und der Firma Mäder Offroad München (nachfolgend "Vermieter" genannt) hat der Mieter diesen Ergänzenden Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anhänger-Vermietung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung verbindlich akzeptiert. Den Allgemeinen Teil der AGB können Sie jederzeit in unserem Unternehmen oder auf unserer Homepage www.maeder-muenchen.de einsehen.
II. Berechtigte Fahrer
Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und Dauer, sowie über seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers.
Die Weitervermietung des Anhängers oder die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter uneingeschränkt in vollem Umfang.
Verstösst der Mieter gegen die Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis, sollte sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellen.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Zwecken, zu Fahrschulzwecken, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung sowie für rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
III. Nutzungsbeschränkung
Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Auslandsfahrten setzen ein besonderes schriftliches Einverständnis des Vermieters voraus. Dem Mieter ausgehändigte Papiere und Schlüssel sind nach Beendigung der Fahrt unaufgefordert zurückzugeben.
IV. Mietzeit
Anhänger können nur für einen vollen Tag gemietet werden, stundenweise Vermietung ist nicht möglich, angefangene Tage werden voll berechnet.
Vor Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung persönlich oder telefonisch einzuholen.
Die Vermietung beginnt und endet auf dem Betriebsgelände.
V. Mietsicherheit
Der Mietpreis ist in vollem Umfang im Voraus zu bezahlen.
Zug um Zug mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe zu zahlen.
Bei Übergabe des Mietobjekts ist eine Kaution von € 200,- vom Mieter zu hinterlegen. Bei Rückgabe der Kaution wird ggf. ein noch ausstehender Mietpreis sowie eventuell bestehende weitere Forderungen mit der Kaution verrechnet.
VI. Pflichten und Haftung des Mieters bei Beschädigung und Unfall
Der Mieter muss bei Übernahme das Fahrzeug / den Anhänger sowie dessen Ausrüstung auf Mängel prüfen. Evtl. Mängel müssen bei Abholung im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Später angegebene Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
Der Anhänger ist pflegeleicht zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Das im Kfz-Schein angegebene zulässige Gesamtgewicht ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für daraus resultierende Schäden.
Für Beschädigungen jeglicher Art, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Reparaturrechnung durch den Vermieter. Schäden bis € 200,- werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet (siehe Punkt V), bei Schäden über € 200,- wird die Kaution einbehalten und der Restbetrag mit der Reparaturrechnung sofort fällig. Wir behalten uns vor bei größeren Schäden einen amtlich anerkannten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen zur Schadensbewertung hinzuzuziehen. Dessen Honorar geht zu Lasten des Mieters.
Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.
Bei entstandenen Beschädigungen, die bei Rückgabe des Mietobjektes nicht gleich entdeckt werden, ist der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Mietobjektes vom Vermieter zu informieren. In diesem Fall ist der Mieter ebenfalls voll haftbar. Hierzu muss jedoch vom Vermieter der Nachweis erbracht werden, dass das Mietobjekt zwischenzeitlich nicht anderweitig vermietet war. Für Mietausfallkosten, die dem Vermieter während der Reparaturdauer/Beschaffung der Ersatzteile usw. entstehen, ist der Mieter ebenfalls haftbar. Hierzu gelten die Mietpreise der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters.
Sollte das Mietobjekt während der Mietdauer in einen Unfall - auch Bagatellschaden - verwickelt sein, ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren. Gleichzeitig ist der Vermieter von dem Geschehen in Kenntnis zu setzen.
Für eventuelle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die während der Mietdauer vom Mieter begangen werden, haftet dieser ebenfalls in vollem Umfang.
VII. Haftung seitens des Vermieters
Die Haftung der Firma Mäder Offroad München ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen.
Versicherungsschutz besteht durch die Versicherung des Zugfahrzeuges. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um evtl. entstehende Schäden durch den abgehängten Anhänger abzusichern (Mieterhaftung siehe Punkt VI).
VIII. Vertragsgültigkeit
Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig.
Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Stand: 01.05.2004
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